- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelunternehmens Dipl.-Ing. Dietrich Lampel
Stand 01. Jänner 2021
A) Allgemeine Bestimmungen
Bestimmungen der AGB, die für alle Unternehmensbereiche, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsfälle des Einzelunternehmens DI. Dietrich Lampel, in weiterer Folge als archimedes – partner für entwicklung bezeichnet, gelten.
B) Spezielle Bestimmungen
Zusätzlich zum Teil A. Allgemeine Bestimmungen gelten die speziellen Bestimmungen der AGB für die einzelnen Unternehmensbereiche, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbereiche von archimedes -partner für entwicklung jeweils für Unternehmensberatung: „AGB Consulting“ (Beratung, Training und Coaching sowie für den Verkauf von Produkten wie Büchern, Wein & Alkohol.
A) Allgemeine Bestimmungen
- Alle Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto (zuzüglich Steuern und Abgaben) und in Eurobeträgen angegeben.
- Jedes Abgehen von den vorliegenden AGB im Einzelfall bedarf der Schriftform. Im Zweifelsfall sind die AGB gültig.
- archimedes – partner für entwicklung behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Eine Zurückziehung (Storno) oder Änderung eines erteilten Auftrages ist nur im Einvernehmen mit DI. Dietrich Lampel möglich.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. verrechnet. Die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
- Die Übernahme, Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen von archimedes – partner für entwicklung – darf unter Vorbehalt der Rechte nach dem § 44 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz ausschließlich mit Quellenangabe erfolgen.
- Auf die Hinzufügung der jeweiligen weiblichen Formulierungen wird bei geschlechtsspezifischen Hinweisen im Sinne der flüssigen Lesbarkeit und einer angemessenen Sprachqualität zum Teil verzichtet. Alle personalen Begriffe sind sinngemäß geschlechtsneutral zu lesen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass archimedes – partner für entwicklung das Recht hat, den Kunden als Referenz für Aussendungen aller Art anzugeben.
- Ausschließlicher Gerichtsstand beider Teile für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Villach.
- Erfüllungsort ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, Villach.
- Es gilt das österreichische Recht.
B) Spezielle Bestimmungen
AGB Consulting (Beratung, Training und Coaching)
- Allgemeine Verrechnungssätze (excl. USt.):
Moderation, Training, Coaching, Vortrag vor Ort pro Tag (8h) | € 2.000,– |
Kilometergeld | Amtlicher km-Geld-Satz |
Mautgebühren | nach tatsächlichem Aufwand |
Übernachtungskosten inkl. Frühstück | nach tatsächlichem Aufwand |
Flugreisen (Economy Class) | nach tatsächlichem Aufwand |
Die Allgemeinen Verrechnungssätze beinhalten folgende Leistungen:
Büronebenkosten, Koordination, Vorbesprechung, Konzepterstellung, Vorbereitung, Tagesplanungen und Hand-Outs für die Veranstaltungen, Dokumentationen der vom Auftragnehmer betreuten Veranstaltungen in einfacher Ausfertigung und elektronisch, Moderationsmaterial, Vorbesprechungen und Abstimmungen auf dem Wege der Telekommunikation, Abendeinheiten im Rahmen von Veranstaltungen.
Vervielfältigungen, Kopien, Sonderausführungen, Kosten für die Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen etc. werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.
- Verrechnungsmodalitäten:
– Die Rechnungen sind prompt zahlbar, ohne Abzug, zuzüglich 20 % USt. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. verrechnet.
– Für Auftraggeber mit Rechnungsadresse im Ausland erfolgt die Verrechnung ohne Umsatzsteuer (reverse charge), wenn eine gültige UID-Nummer des Auftraggebers vorliegt.
– Für Projekt-Pauschalvereinbarungen gilt, dass 30 % der Vertragssumme bei Projektstart, 35 % nach Vorlage des Zwischenberichtes und 35% nach Abschluss des Projektes abgerechnet werden. Die jeweiligen Tranchen sind als Teilrechnungen zu verrechnen.
– Sollte ein Auftrag trotz ordnungsgemäßer Terminvereinbarung nicht durchführbar sein, so werden der Zeitaufwand (Verrechnungssatz) und die Reisespesen, höchstens jedoch 1 Tagessatz zzgl. Spesen, verrechnet.
- Gewährleistung und Haftung:
Alle übertragenen Aufgaben werden vom Auftragnehmer mit der gebotenen Sachkompetenz und Sorgfalt durchgeführt. Tritt dennoch ein Mangel auf, der nachweislich von diesem zu vertreten ist und fristgerecht geltend gemacht wurde, wird der Auftragnehmer geeignete Maßnahmen zur Behebung des Mangels ergreifen. Ansprüche des Kunden auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung für Ersatzvorhaben bestehen nicht. Der Anspruch auf Behebung von Mängeln ist vom Kunden unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Spätestens 3 Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erlischt jeder Anspruch, wenn er bis dahin nicht schriftlich geltend gemacht wurde. Eine Haftung für indirekte oder direkte Folgeschäden, wie z.B. für Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung gegenüber dem Kunden ist in jedem Fall mit der Summe der vom Kunden an den Auftragnehmer geleisteten Zahlungen begrenzt. - Nicht durchführbare Leistungen durch derzeitige Pandemie
Für nichtdurchführbare Leistungen (Beratungen, Coachings und Seminare bzw. Trainings) auf Grund von gesetzlich vorgeschriebenen Coronamaßnahmen, entsteht dem Auftragnehmer kein Schadenersatzrecht durch archimedes – partner für entwicklung. Ebenso verzichtet archimedes – partner für entwicklung auf eventuell durch die Epidemie bzw. deren Folgen für den Auftragnehmer entstehende Stornokosten. - Produktverkauf – Eigentumsverhältnisse
Für den Produktverkauf gilt – die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von archimedes – partner für entwicklung. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ( Mail, Post) zahlbar, ohne Abzug, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (10 % USt. bei Büchern, 20% USt. bei Alkohol). Im Fall des Zahlungsverzuges werden ebenso Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. verrechne